KIVis

KI-basierte Visualisierung von Handlungsanweisungen.

KIVis ist eine KI-basierte, in Kooperation mit der Hochschule Bielefeld entwickelte Software, die technische und organisatorische Prozesse (oder allgemein: Handlungsanweisungen ohne spezifische Domäne), die in textueller Form vorliegen, grafisch im BPMN 2.0 Format darstellen kann.

Zielgruppe sind Unternehmen und Behörden, die aufgrund von Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit darauf angewiesen sind, bzw. aufgrund von Compliance verpflichtet sind, BPMN 2.0 in der Dokumentation einzusetzen.

Die Anwendung: KIVis wird eine Prozessbeschreibung in textueller Form bereitgestellt. Daraus erstellt KIVis in wenigen Sekunden bis zu einer Minute eine Datei im BPMN 2.0 Format. Die automatische Erstellung dieser ersten Vorlage lässt sich natürlich weiter verfeinern und falls erforderlich weiter anpassen.

Der Vorteil: eine enorme Zeitersparnis bei der Erstellung von BPMN 2.0 Diagrammen, ohne das ein tieferes Verständnis für ein Prozess-Design vorausgesetzt wird.

Mögliche Anwendungen

  • Visualisierung von textuell vorliegenden Handlungsanweisungen und Arbeitsabläufen für Inbetriebnahme-, Wartungs- und
    Produktionsprozessen
  • Modellierung von Lieferketten
  • Darstellung von Serviceprozessen in der Kundenbetreuung
  • Erstellung übersichtlicher Prozessdokumentation
  • Einsatz in Lehrveranstaltungen zu den Themen Prozessmanagement und Business Process Modeling
  • In der Ausbildung durch einheitliche und präzise Darstellung

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Der schnellste Weg, um mit uns zu sprechen, ist ein Anruf

01520 1855430

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Ein einfaches Beispiel: Zubereitung einer Lasagne

  • Bolognese Soße zubereiten
  • Backofen vorheizen
  • Béchamelsoße kochen
  • Lasagne schichten
  • Lasagne in den Backofen schieben
  • Backzeit 45 Minuten

Visualisierung

Selbstverständlich können auch deutlich komplexere Prozesse abgebildet werden.

Hier weitere Beispiele:

Photosynthese

Anweisung

Bilde die Photosynthese als einen Prozess ab.

Die Photosynthese in zwei Hauptphasen unterteilen:

Lichtreaktion:
Ort: Thylakoide der Chloroplasten
Vorgang: Hier wird die Lichtenergie eingefangen und in chemische Energie umgewandelt. Das Sonnenlicht regt das Chlorophyll an, wodurch Elektronen freigesetzt werden. Diese Elektronen durchlaufen eine Elektronentransportkette, und es entsteht ein Protonengradient. Durch diesen Gradienten wird ATP (Adenosintriphosphat), der universelle Energieträger der Zelle, gebildet. Zudem wird NADP+ zu NADPH reduziert, einem weiteren wichtigen Energieüberträger.
        Produkte: ATP, NADPH, Sauerstoff

Dunkelreaktion (Calvin-Zyklus):
Ort: Stroma der Chloroplasten
Vorgang: Hier wird das Kohlenstoffdioxid (CO₂) aus der Luft fixiert und unter Verwendung des in der Lichtreaktion gebildeten ATP und NADPH in Glucose umgewandelt. Dieser Prozess ist eine zyklische Abfolge von Reaktionen, bei der ein Kohlenstoffatom nach dem anderen an einen organischen Verbindungsträger gebunden wird.
Produkt: Glucose

Ablauf der Phasen: Parallel oder nacheinander?

Ein häufiger Irrtum ist, dass die Lichtreaktion nur tagsüber und die Dunkelreaktion nur nachts abläuft. Tatsächlich laufen beide Phasen parallel ab, solange Licht vorhanden ist. Die Dunkelreaktion ist nicht direkt vom Licht abhängig, benötigt aber die Produkte der Lichtreaktion (ATP und NADPH), um ablaufen zu können.

Warum heißt die Dunkelreaktion dann so?
Der Name "Dunkelreaktion" ist etwas irreführend. Sie bedeutet lediglich, dass für diese Reaktion kein direktes Licht benötigt wird. Die Dunkelreaktion kann auch bei Licht ablaufen, solange genügend ATP und NADPH vorhanden sind.

Zusammenfassung:
Lichtreaktion: Umwandlung von Lichtenergie in chemische Energie (ATP und NADPH), Freisetzung von Sauerstoff.
Dunkelreaktion: Fixierung von Kohlenstoffdioxid und Bildung von Glucose unter Verwendung von ATP und NADPH.

Ablauf: Beide Phasen laufen parallel ab, solange Licht vorhanden ist.

Visualisierung:

Onboarding Vorbereitung

Vor dem ersten Arbeitstag

  • Verträge unterzeichnen und abgelegen
    - Arbeitsvertrag, Betriebs- & Geheimhaltungsvereinbarungen, etc.
  • Informationsmaterial zusammenstellen und den neuen Mitarbeitenden zusenden
    - z.B. Begrüßungsmappe, Dokumente für den Start, Unternehmensleitbild, Organigramm
    - Ablauf des ersten Arbeitstages
  • Beschaffung der nötigen Arbeitsplatz-Ausstattung
  • Ausstattung für den Arbeitsplatz im Office und Homeoffice organisieren, sodass die Mitarbeitenden direkt motiviert starten können
    - Absprache mit IT und Fachbereichsleiter*in
    - Bestellung und Koordinierung der Lieferung
    - Montage der Lieferung
  • Arbeitsplatz einrichten
    - Zugangsdaten und Lizenzen für Tools und Software organisieren und installieren
  • Dokumente des neuen Mitarbeitenden anfragen und ablegen
    - Sozialversicherungsnummer, Mitgliedsbescheinigung und Steuer-ID
  • Ansprechpartner*in als „Onboarding-Buddy“ benennen
  • Gesamtes Team informieren
    - Mitarbeiterprofil im Intranet oder Unternehmens-Wiki vorbereiten und erstellen
    - ToDos und Informationen für alle am Onboarding beteiligten Kolleg*innen bereitstellen
    - Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche klären
  • Personalisierten Onboarding-Plan erstellen
    - Informationsveranstaltungen zu Arbeitssicherheit & Hygiene organisieren
    - Einführungen in Prozesse und Projekte vorbereiten
    - Trainingspläne und Schulungen zusammenstellen
  • Zu Terminen und Onboarding-Gesprächen einladen
  • Willkommenspaket zusammenstellen
    - z.B. Grußkarte, Merchandise des Unternehmens, Schlüssel
Fachverfahren in öffentlichen Institutionen

Wer im Handwerk gewerblich tätig werden möchte, muss aufgrund der Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle, das Verzeichnis aller selbstständigen Handwerker, eingetragen sein. Derjenige, der ohne eine solche Eintragung einen Handwerksbetrieb führt, übt das Handwerk unzulässig aus (Schwarzarbeit). Auch der Subunternehmer ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der sich in die Handwerksrolle einzutragen hat, wenn er einen Handwerksbetrieb unterhält. Die Handwerksrolleneintragung ist auch notwendig, wenn keine Lehrlinge ausgebildet werden sollen.

Das Mitgliederverzeichnis der Kammer umfasst drei Bereiche mit unterschiedlichen Eintragungsvoraussetzungen:


Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke

Anlage A der Handwerksordnung (HwO):
Eine Eintragung kann erfolgen, wenn der Inhaber selber oder der anzustellende Betriebsleiter die Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Handwerks erfüllt. In der Regel berechtigt die Meisterprüfung in dem zu betreibenden Handwerk zur Eintragung in die Handwerksrolle, darüber hinaus aber auch andere Qualifikationen.

Erfüllt der Inhaber des Handwerksbetriebes nicht persönlich die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle, genügt es, einen eintragungsfähigen Betriebsleiter zu beschäftigen. Dies gilt sowohl für Einzelunternehmen, als auch für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).

Personengesellschaften - die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) - werden auch dann in die Handwerksrolle eingetragen, wenn ein persönlich haftender Gesellschafter eine der o.g. Voraussetzungen erfüllt und zugleich für die technische Leitung des Betriebes verantwortlich ist.

Nach dem Tode eines selbstständigen Handwerkers können der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger in die Handwerksrolle eingetragen werden. Unverzüglich, d.h. regelmäßig nach Ablauf eines Jahres seit dem Tod des Handwerkers, ist jedoch ein eintragungsfähiger Betriebsleiter zu beschäftigen.